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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 01.05.2023

1. Allgemein

Vertragspartner des Kunden ist MSG Main Schmaus Gastro GmbH – kurz: MSG (Anschrift wie unten angegeben). MSG organisiert Veranstaltungen für geschlossene Gruppen wie Firmen, Vereine oder Gesellschaften. MSG ist eine Veranstaltungsagentur und kein Reiseveranstalter, so dass das Reiserecht keine Anwendung findet.

2. Stornierungen

Stornierungen können nur schriftlich erfolgen. Grundlage der Stornierung ist die vereinbarte Teilnehmerzahl der Auftragsbestätigung. Es gelten nachfolgende Stornokosten: Nach Buchung 50 %, bis 30 Tage vor der Veranstaltung 75 %, bis 7 Tage vor Veranstaltung 90 % der Veranstaltungskosten. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl kann einmalig bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn im Rahmen von 10 % der vereinbarten Teilnehmerzahl kostenfrei vorgenommen werden.

3. Absagen

MSG kann die Veranstaltung aufgrund von Krankheit eines Referenten (Koch, Künstler, Sommelier etc.), unverschuldeter Zerstörung der Veranstaltungsräumlichkeiten oder unvorhergesehener Umstände, die MSG nicht zu verantworten hat, absagen. In diesen Fällen wird entweder ein Ersatztermin vereinbart oder ein bereits gezahlter Veranstaltungsbetrag wird erstattet. Weitere Ansprüche an MSG sind ausgeschlossen.

4. Leistung & Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder klein zu halten. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet die Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Veranstaltungsleitung zur Kenntnis zu geben.
Unterlässt der Auftraggeber schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Die angebotenen Menüs sind nicht verbindlich.
Durch saisonale oder regionale Bedingungen können Abweichungen entstehen.

5. Haftung

Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vertragspartner haftet persönlich, bzw. mit seiner individuellen Haftpflichtversicherung für die durch seine Teilnehmer oder ihn beschädigten Einrichtungen und Gegenstände. Weiterhin für die durch den Schaden entstandenen Folgeschäden wie z. B. Verdienstausfall. Außerdem haftet er für Schäden und Unfälle, die direkt durch ihn, bzw. andere Teilnehmer entstanden sind. MSG haftet nicht für Schäden der
Teilnehmer aufgrund von Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei Ansprüchen aus Sachschäden haftet MSG nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

6. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.